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Ausbildung und Rechtliche Stellung

Anders als in vielen anderen europäischen Ländern (Großbritannien, Niederlanden, Belgien, Schweiz, Dänemark, Schweden und Norwegen) ist in Deutschland die Bezeichnung Chiropraktor bisher nicht gesetzlich geschützt und die damit verbundene Tätigkeit nicht als eigenständiger Heilberuf anerkannt. Deshalb müssen selbst graduierte Chiropraktoren hierzulande noch unter dem Heilpraktikergesetz praktizieren.

 

Um Patienten sicher und effektiv behandeln und betreuen zu können, bedarf es einer qualifizierten akademischen Ausbildung und viel praktischer Erfahrung. In ihren Richtlinien hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) 2006 Mindestanforderungen an ein Chiropraktikstudium und Sicherheitsstandards für den Praxisalltag klar definiert, dessen Einhaltung regelmäßig von unabhängigen Akkreditierungsorganisationen überprüft werden sollte. Voraussetzung ist demnach ein Minimun von 4200 Kontaktstunden, inbegriffen 1000 Stunden klinischen Trainings unter Supervision (Internship), was einem 4-5 jährigem Vollzeitstudium entspricht.

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Kurse von wenigen Tagen oder Wochen, wie sie von einigen Institutionen in Deutschland oder Schweden angeboten werden, können allenfalls einen kleinen Einblick in einige technische Aspekte der Arbeit vermitteln, jedoch keinesfalls ausreichende Kenntnisse, um den Beruf des Chiropraktors sicher ausüben zu können.

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